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Wie komme ich zum Lernfahrausweis?
Ärztliche Untersuchung Vor der Einreichung des Gesuchs um Erteilung des Lernfahrausweises muss ein Sehtest durchgeführt werden. Der Sehtest darf nicht mehr als 24 Monate zurückliegen Nothelferausweis Der Anmeldung für die Theorieprüfung muss der Nothelferausweis beigelegt werden. Theorieprüfung Die Theorieprüfungen werden grundsätzlich am Computer abgelegt. Die Basistheorie kann frühestens ein Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Eine bestandene Theorieprüfung gilt für 2 Jahre. Lernfahrausweis Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Prüfung des Basistheorie erteilt und ist befristet. Verkehrskunde Bei der Anmeldung zur Führerprüfung ist nachzuweisen, dass ein Kurs über Verkehrskunde bei einer/einem FahrlehrerIn besucht wurde. Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Die Kursteilnahme setzt den Besitz des Lernfahrausweises voraus.
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